FAQ: Reisen & COVID

Auf dieser Seite versuchen wir die wichtigsten Fragen Rund um das Thema Corona und einen Aufenthalt in unseren Ferienwohnungen zu bieten. 

Die Seite dient zur Information, bietet jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit / Tagesaktualität. Für weitere Details prüfen Sie bitte die Seite der Landesregierung.

Zur Vereinfachung veröffentlichen wir das Datum der letzten Aktualisierung.

 

Letztes Update: 05.04.2022 - mit den Regelungen, die seit 01.04.2022 gelten

Ist eine Beherbergung erlaubt?

 Mit der neuen Coronaverordnung des Landes Baden Württemberg ist eine Beherbergung unabhängig von der 7-Tages Inzidenz erlaubt.

 

Eine Beherbung ist unabhängig vom Geimpft- oder Genesenstatus erlaubt. Zusätzliche Tests sind nicht erforderlich.

Wo finde ich Informationen über die aktuelle Inzidenz im Bodenseekreis?

Die tagesaktuellen Inzidenz für den Bodenseekreis finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Bodenseekreis.

Welche Anforderungen gelten hinsichtlich Tests? Ausnahmen für Geimpfte und Genesene sowie Kinder?

 

Für Beherbergung sind aktuell keine Tests erforderlich.

Wo kann ich mich testen lassen?

Es gibt in der Näheren Umgebung um das Haus verschiedene Testmöglichkeiten, wo Sie die Tests während Ihres Aufenthaltes durchführen lassen können, falls Sie sich gerne dennoch testen lassen möchten. Folgen sie zur Terminvereinbarung einfach den Links. Teilweise ist auch eine Testung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich:

- Montag und Mittwochs in Neukirch

- In Tettnang

- In Langenargen & Kressbronn (selber Link)

- In Wangen

- In Lindau

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir für Sie keine Testtermine vereinbaren können. Bitte prüfen Sie die Verfügbarkeiten sowie die Details zu den jeweiligen Testzentren über die oben genannten Links.

 

Was passiert wenn neue Beschränkungen kommen und touristische Beherbergungen nicht möglich sind?

Dann kommen wir ihnen mit einer kostenlosten Stornierung oder Umbuchung auf einen anderen Termin entgegen. 

Welchen Aktivitäten kann ich im Urlaub nachgehen? Was hat geöffnet?

Basierend auf der neuen Coronaverordnung haben die Meisten Aktivitäten wieder geöffnet.

Bevor Sie ein Ausflugsziel besuchen empfehlen wir Ihnen immer auf den Homepage vorab den aktuellen Stand zu Regelungen zu prüfen.

Unabhängig davon steht Ihnen stehts unser traumhafter Garten und die Spielescheune zur Verfügung. Auch die traumhafte Landschaft rund um das Haus am See und der Bodensee laden jederzeit zu Aktivitäten an der frischen Luft ein.

Welche Regelungen gelten im Haus am See? Gibt es einen Hygieneplan? Wie sind die Regelungen zum Masketragen?

Selbstverständlich greifen bei uns im Haus am See zu ihrer Sicherheit die gängigen Abstands- und Hygieneregelungen.

Zusätzlich haben wir einen Hygieneplan und ein verbessertes Reinigungskonzept für Sie erstellt. Auch Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung. Details hierzu erfahren Sie vor Ort.